Anwalt… wer soll das bezahlen? „Einen Anwalt nehmen? Das kann ich mir nicht leisten!“
Doch. Das können und sollten Sie sich leisten. Denn: Anwalts-Honorare halten sich im gesetzlichen Rahmen und richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bei Gerichtsverfahren bestimmt i. d. R. der jeweilige Streitwert die Kosten. Für außergerichtliche Leistungen bemisst sich das Honorar nach Umfang und Schwierigkeit der Bearbeitung, der Bedeutung der Sache und nach Ihrer finanziellen Situation.
Besondere Fälle erfordern besondere Abmachungen. Man kann dann z. B. über Stundenhonorare sprechen oder auch über Pauschalen. In Frage kommt auch die Vereinbarung einer regelmäßig (z. B. monatlich) gezahlten Beratungspauschale, wenn Sie nicht jede außergerichtliche Dienstleistung einzeln abgerechnet haben wollen. Dann bin ich Ihr "Hausjurist" und stehe ohne gesonderte Berechnung für alle Anfragen zur Verfügung. Das ist besonders für Firmen interessant, die sichere Kalkulationsgrundlagen wollen.
Nach neuerer Rechtslage darf ich mit Ihnen in besonderen Fällen auch eine Art "Erfolgshonorar" vereinbaren. Das bedeutet, daß ich nur dann von Ihnen bezahlt werde, wenn ich für Sie erfolgreich war.
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Denken Sie bitte daran, daß ein Rechtsanwalt von seiner für Sie entfalteten Tätigkeit lebt und seine Kanzleiunkosten bestreiten muß. Kostenlos kann also meine Tätigkeit grundsätzlich nicht sein. Für Personen, denen die nötigen Mittel ggf. nicht zur Verfügung stehen, stellt die Rechtsordnung "Beratungshilfe" und "Prozeßkostenhilfe" zur Verfügung.
Wenn Sie vor den Kosten sicher sein wollen, die Ihr gutes Recht erfordert, ist eine Rechtsschutzversicherung zu empfehlen. Je nach dem versicherten Risiko tritt dann Ihre Rechtsschutzversicherung ein. Den Schriftverkehr mit Ihrer Rechtsschutzversicherung führe ich für Sie, wenn Sie wollen. Und das in der Regel ohne gesonderte Berechnung. Neben der Kranken- und Haftpflichtversicherung ist bei der heutzutage undurchsichtigen Rechtswelt die Rechtsschutzversicherung eine der sinnvollsten Versicherungen, die sie abschließen können. Vor allem als Autofahrer sollten Sie daran denken. Aber auch in allen anderen Bereichen (Arztfehler!) können massive Kosten entstehen, insbesondere auch Sachverständigenkosten, die Sie sich mit einer Rechtsschutzversicherung ersparen sollten. Ehepartner und in Ausbildung befindliche Kinder sind übrigens in der Regel kostenfrei mitversichert. Fragen Sie mich, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abschließen wollen. Nicht jede Rechtsschutzversicherung ist nämlich gleich gut.
Hier gewinnen Sie einen ersten Überblick zu den Anbietern von Rechtsschutzversicherungen.
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