Strafrecht
Der Beruf des Verteidigers ist ein edler, der besten Kräfte würdiger. Dazu gehört eine ausgebreitete Kenntnis auf den verschiedensten Gebieten des Wissens, reiche Lebenserfahrung, ein weiter psychologischer Blick, kampfbereite Geistesgegenwart und eine gewinnende , an Verstand und Herz sich wendende Beredsamkeit. Wie der Arzt und der Priester in das menschliche Elend und Laster herabsteigen müssen, so ist es, dem Angeklagten in dem Kampf für Freiheit und Leben eine hilfreiche Hand zu bieten, ein gewiß gleich vornehmer und würdiger Beruf.
(Franz von Liszt)
Meine Leistung
Viele Rechtsanwälte wollen sich nicht im Strafrecht "die Finger schmutzig machen". Das darf nicht sein. Jeder hat ein Recht auf einen engagierten, verschwiegenen und versierten Strafverteidiger, ohne Starallüren einerseits aber anderseits mit Mut zum "Kampf ums Recht".
Informationen
Ich verteidige Sie in allen Straf- und Bußgeldsachen. In dringenden Fällen stehe ich zu allen Tag- und Nachtzeiten zur Verfügung. Das gilt sowohl für Verhaftungen als auch für Durchsuchungen, Vernehmungen etc. Im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung verteidige ich Sie bundesweit.
Die Hilfe eines Verteidigers ist nicht nur, wie man oft meint, in der Hauptverhandlung vor dem zuständigen Gericht wichtig, sondern von Beginn der ersten Ermittlungshandlungen an. Erfahrungsgemäß wird Ihre Strafsache oft schon in diesem frühen Stadium von Staatsanwaltschaft und Polizei so "festgeklopft", daß derart gewonnene "Ermittlungsergebnisse" in späteren Verfahrensstadien nur noch mühsam revidiert werden können.
Bitte machen Sie nicht den Fehler, Angaben zu machen, schon gar nicht widerlegbare. Sichern Sie sich von Anfang an anwaltliche Hilfe.