Forderungsbeitreibung
Sie haben einen Schuldner, der nicht zahlt? Bevor Sie viel Zeit mit ausuferndem Schriftverkehr und vielen Erinnerungen und Mahnungen verlieren, sollten Sie am Besten gleich nach einer Mahnung mit Fristsetzung den Rechtsanwalt aufsuchen.
Viele Gläubiger schalten zunächst Inkassounternehmen ein, die jedoch sehr viel mehr Geld kosten, als Sie meine Gebühren kosten werden. Und immer mehr Gerichte halten derartige durch Inkassounternehmen produzierte Kosten nicht für erstattungsfähig. Es heißt: "Inkassokosten stellen keinen erstattungsfähigen Vermögensschaden dar. Die Bemühungen, den Schuldner zur Zahlung zu veranlassen, stellen eine eigene Obliegenheit des Gläubigers dar und werden nicht dadurch zu einem Vermögensschaden, daß sie Dritten übertragen werden."
Das bedeutet, daß Sie diese Kosten eines Inkassounternehmens selbst tragen müssen, selbst dann, wenn Ihr Schuldner eigentlich zahlungsfähig wäre. Die Kosten des Rechtsanwalts jedoch hat der Schuldner auf jeden Fall zu erstatten, wenn er im Zahlungsverzug war. Im Falle erfolgreicher Forderungsbeitreibung entstehen Ihnen keinerlei Kosten.
Meine Leistung
Ich übernehme für Sie die Durchsetzung Ihrer Forderungen, gleichgültig ob bestritten oder nicht. Ausfallrisiken werden dadurch effizient und erfolgreich minimiert. Sie entlasten damit Ihr Kerngeschäft. Im Vergleich zu firmeninternen Mahnabteilungen erreichen Anwälte höhere Erfolgsquoten.
Und wenn Ihr Schuldner auch Ihr Kunde ist, können Sie sich gerne darauf zurückziehen, daß gar nicht Sie es sind, der so "schlimm und gnadenlos" ist, sondern Ihr Rechtsanwalt, auf den Sie "leider" so gar keinen Einfluß haben...