Der Beruf - Die Berufung Profil Schwerpunkte Aktuelles Informationen Kanzlei Service Sitemap
Startseite Aktuelles Rechtsprechung

Aktuelles


Rechtsprechung

Datenschutzhinweis Kontakt Impressum

Rechtsprechung

Hier finden Sie interessante Gerichtsentscheidungen.

Aus eigener Praxis

Kosten für hyperbare Sauerstofftherapie
Eine private Krankenversicherung hat ihrem Versicherungsnehmer im Falle eines Hörsturzes mit Tinnitus nach Ausschöpfung konventioneller Behandlungsmethoden die Kosten einer "hyperbaren Sauerstofftherapie" (HBO-Druckkammerbehandlung) zu erstatten.
Amtsgericht Regensburg - Urteil vom 18.5.2010 (7 C 2641/08) [81 KB]

Anmerkung:
Private Krankenversicherungen weigern sich gerne, solche Kosten zu übernehmen, weil die HBO-Behandlung angeblich medizinisch völlig unwirksam sei. Im vorliegenden Fall wurde die Versicherung aber zur Kostentragung verurteilt nachdem ein Sachverständigengutachten diese Behandlung als medizinisch notwendig bezeichnet hatte. Man sollte sich also nicht unbedingt abschrecken lassen, wenn die Versicherer eine Unzahl von wissenschaftlichen Meinungen zitieren und vorlegen, die für ihre Ansichten sprechen. Es besteht, wie ersichtlich, durchaus die Möglichkeit, daß ein Gerichtssachverständiger zu anderen Ergebnissen kommt. Dies gilt allerdings alles nicht für gesetzliche Krankenkassen, die diese Kosten bisher nicht übernehmen.

Internet

Das OVG Koblenz hat nun als erstes Obergericht die GEZ-Gebührenpflicht für internetfähige Computer bestätigt und hob ein gegenteiliges Urteil der Vorinstanz auf. Die Revision wurde zugelassen. Das Bundesverwaltungsgericht wird also wahrscheinlich zu entscheiden haben (OVG Koblenz - AZ. 7 A 10959/08).

Nach § 97a Abs. 2 UrhG werden für den Fall einer erstmaligen Abmahnung in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs die erstattungsfähigen Aufwendungen auf 100,– € beschränkt (Brandenburgisches OLG - AZ: 6 U 58/08).

Banken

Der Bundesgerichtshof hat einen Versuch des Landgericht Hamburg gestoppt, einem Kreditnehmer zu helfen, der sich in einem Bankformular der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterworfen hatte. Das LG Hamburg betrachtete dies als sittenwidrig, wenn die Forderung sodann später an einen Finanzinvestor verkauft wird, der aus der Unterwerfungserklärung vollstreckt. In der Beschwerdeinstanz urteilte jetzt der BGH, daß es im Klauselerinnerungsverfahren nur auf die formalen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung ankomme (Bundesgerichtshof - AZ: VII ZB 62/08).

Der Bundesgerichtshof hat erneut entschieden, daß Banken, die geschlossene Fonds vermitteln, den Anleger über Vergütungen ("Kick-backs") aufzuklären haben, die an sie fließen. Im gegenständlichen Fall floss der Bank ein Agio von 5% vollständig zu. Der Kunde muß nach dieser Rechtsprechung wissen, daß die Bank bei der Vermittlung eines solchen Fonds einem Interessenskonflikt unterliege. Eine Verletzung dieser Aufklärungspflicht verpflichtet zu Schadensersatz, wenn der Bank bei Verletzung dieser Pflicht Verschulden zur Last fällt. Außerdem spart das Urteil nicht mit massiver Kritik an der Vorinstanz, die sich einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Rechtliches Gehör zuschulden kommen ließ. (Bundesgerichtshof - AZ: XII ZR 510/07)

Mietrecht

Entgegen bisher nahezu einhelliger Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof jetzt einem Vermieter erlaubt, bei Anhängigkeit einer Räumungsklage dem Gewerberaum-"Mieter" die Heizung abzustellen, wenn der "Mieter" für die Nutzung der Räumlichkeiten nichts mehr zahlt und Zahlungen rückständig sind. Ggf. könne jedoch nach Treu und Glauben aus sog. nachvertraglichen Pflichten etwas anderes gelten. Ob diese grundsätzlich neue Linie also auch auf Wohnraum anzuwenden sein wird, bleibt abzuwarten (Bundesgerichtshof - AZ: XII ZR 137/07)

Verkehrsrecht

Das Bundesverfassungsgericht kippt die Video-Verkehrsüberwachung. Es hat Urteile gegen einen Verkehrssünder aufgehoben, der 29 km/h zu schnell gefahren war und dabei gefilmt worden war. Diese anlaßlose Filmerei verstoße gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und habe in Mecklenburg-Vorpommern keine ausreichende gesetzliche Grundlage.

Ganz aus dem Schneider ist der Übeltäter allerdings noch nicht. Das Vorgericht wird sich unter Beachtung dieser Rechtsauffassung erneut mit der Sache befassen und prüfen müssen, ob das Videomaterial trotzdem als Beweismittel zugelassen werden kann.
(BVerfG - AZ: 2 BvR 941/08)

Druckbare Version